Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Eltern und Schule
Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft)
Wünsche und Anregungen der Eltern beraten
Mitwirkungseinrichtungen
Der Schulleiter kann aus besonderen Gründen im Einvernehmen mit dem Elternbeirat einen Tag für unterrichtsfrei erklären unter zeitnaher Verlegung des Unterrichts auf einen unterrichtsfreien Tag im gleichen Schuljahr
Veranstaltungen der Schule
Durchführung von Veranstaltungen der ganzen Schule
Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit